D&O-Versicherung schützt nicht vor der eigenen Sorgfaltspflicht: Was Gründer aus dem LAG Köln-Urteil lernen müssen

Wer eine Finanzierungsrunde vorbereitet, hat meist eine lange Liste von Sorgen: Bewertung, Cap Table, Investorengespräche, Legal Due Diligence. Die D&O-Versicherung steht selten oben auf dieser Liste — sie gilt als erledigt, sobald die Police unterschrieben ist.
Das ist ein Fehler. Ein aktuelles Urteil des LAG Köln zeigt, warum.
Der Fall: Betrogen und trotzdem haftbar
Eine Führungskraft war Opfer eines Betrugsversuchs geworden — ein klassischer Fall von Social Engineering, wie er auch Startups regelmäßig trifft. Die Person hatte eine D&O-Versicherung, finanziert vom Arbeitgeber. Die Erwartung: Die Versicherung greift, das persönliche Risiko ist begrenzt.
Das Gericht sah es anders. Laut LAG Köln schließt eine arbeitgeberfinanzierte D&O-Versicherung eine Einschränkung der Arbeitnehmerhaftung nicht automatisch aus. Die Führungskraft haftete voll — trotz Versicherung.
Das ist die zentrale Erkenntnis: Eine D&O-Police ist kein Freibrief. Sie regelt, wer im Schadensfall zahlt. Sie regelt nicht, ob überhaupt gehaftet wird.
Warum das für Gründer relevant ist
Gründer, die gerade Kapital einsammeln, befinden sich in einer besonders exponierten Position:
- Sie unterschreiben Verträge unter Zeitdruck.
- Sie verlassen sich auf Investoren-Vorlagen, die sie nicht im Detail geprüft haben.
- Sie kommunizieren mit vielen neuen Kontakten — Investoren, Anwälten, Family Offices — und werden damit zu einem attraktiven Ziel für Betrugsversuche.
Genau in dieser Phase taucht ein Denkfehler häufig auf: "Wir haben eine D&O-Versicherung, also sind wir abgesichert."
Das Urteil aus Köln macht deutlich, dass diese Annahme rechtlich nicht trägt. Die Versicherung ersetzt keine Sorgfaltspflicht. Wer fahrlässig handelt — etwa eine gefälschte Zahlungsanweisung ausführt, ohne sie zu verifizieren — kann trotz Police persönlich haftbar bleiben.
Was Gründer konkret prüfen sollten
Bevor die nächste Finanzierungsrunde abgeschlossen wird, lohnt sich ein nüchterner Blick auf drei Punkte:
- Deckungsumfang der D&O-Police verstehen. Nicht nur, dass eine Versicherung existiert, sondern was sie im Detail abdeckt — und was nicht.
- Interne Freigabeprozesse für Zahlungen und Vertragsunterzeichnungen etablieren. Vier-Augen-Prinzip ist kein Bürokratie-Ballast, sondern der einzige wirksame Schutz gegen Betrug.
- Rechtliche Beratung vor der Kapitalzufuhr einholen. Wer die Vertragsstruktur einer Finanzierungsrunde nicht versteht, sollte sie sich erklären lassen — bevor unterschrieben wird, nicht danach.
Der Kontext: Fundraising-Fehler passieren aus Unwissen, nicht aus Bosheit
Interessant ist, dass viele Gründer diese Themen nicht aus Nachlässigkeit ignorieren, sondern schlicht, weil ihnen der Zugang zu Praxiswissen fehlt. Formate wie die monatlichen Fundraising Office Hours mit Angel-Investor Scott Fox zeigen, wie groß der Bedarf an direktem, unabgefiltertem Austausch mit erfahrenen Investoren ist. Über 4.300 Teilnehmer bei einem einzigen Format sprechen eine klare Sprache: Gründer suchen aktiv nach Antworten, die ihnen sonst niemand gibt.
Genau solche Formate sind der richtige Ort, um Fragen zu stellen wie: Was deckt unsere D&O-Versicherung wirklich ab? Wie strukturieren wir Freigabeprozesse, ohne das Tempo der Runde zu verlangsamen? Wer haftet, wenn ein Investor-Vertreter sich als jemand anderes ausgibt?
Fazit: Versicherung ist ein Baustein, kein Ersatz für Sorgfalt
Das LAG Köln-Urteil ist kein Randthema für HR-Abteilungen. Es ist eine Warnung an jeden, der Verantwortung in einem Unternehmen trägt — insbesondere an Gründer, die in einer Finanzierungsrunde stecken und glauben, das Thema Haftung sei mit der D&O-Police erledigt.
Ist es nicht.
Key Takeaways
- D&O-Versicherungen schützen nicht automatisch vor persönlicher Haftung — das LAG Köln hat das ausdrücklich bestätigt.
- Gründer in Finanzierungsrunden sind besonders anfällig für Betrugsversuche und Unterschriften unter Zeitdruck.
- Interne Freigabeprozesse und Vier-Augen-Prinzipien sind wirksamer als jede Police.
- Rechtliche Prüfung vor Vertragsabschluss ist Pflicht, nicht Kür.
- Der Austausch mit erfahrenen Investoren, etwa in Formaten wie den Fundraising Office Hours, hilft, blinde Flecken frühzeitig zu erkennen.